Regelstudienzeit in Mathematik

Die Konferenz der Vorsitzenden der mathematischen Fachbereiche stellt fest, daß das Studium der Mathematik im Diplom-Studiengang einschließlich der Anfertigung der Diplom-Arbeit in der Regel mindestens 9 Semester dauern muß. Die Diplom-Arbeit ist nicht nur eine Prüfungsleistung, sondern auch ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Für die Ablegung der Diplom-Prüfung muß dem Kandidaten ein weiteres Semester zugebilligt werden.

Die Regelstudienzeit im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (unter Einschluß der für die Anfertigung der Diplom-Arbeit und für die Ablegung der Diplom-Prüfung erforderlichen Zeit; vgl. §16 Abs. HRG) müßte demnach mindestens 10 Semester betragen.

Die genannten Zeiten sind sowohl mit der Rahmenordnung für die Diplomprüfung in Mathematik (§3 Abs.3 und §17 Abs.5) als auch mit den "Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen" (Fassung vom 21.3.1975, §3 Abs.2 und §18 Abs.5) verträglich. Sie sind erheblich kürzer als bisherige Durchschnittszeiten. Bei einer weiteren Verkürzung könnte das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden.


Beschlossen von der ersten Plenarversammlung der KMathF am 20.11.1976 mit 34 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.