In mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fächern kann ein Leistungsnachweis auch auf Grund von in regelmäßigen Abständen anzufertigenden bewerteten Teilleistungen (z.B. Durchführung von Praktikumsversuchen oder Lösung von Übungsaufgaben) erfolgen, wobei die erfolgreiche, eigenständige Anfertigung derselben durch eine mündliche Prüfung oder eine Klausur überprüft werden kann.
Die KMathF hält eine solche Ergänzung - auch aus didaktischen Gründen - für sinnvoll und erforderlich.