Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche 1995 zur Eckdatenverordnung in NRW

Die KMathF bittet das Ministerium für Wissenschaft und Forschung von Nordrhein-Westfalen, bei der nächsten Überarbeitung der Eckdatenverordnung Universitäten (EckVO-U), den folgenden Satz an Paragraph 3 Abs.6 anzufügen:

In mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fächern kann ein Leistungsnachweis auch auf Grund von in regelmäßigen Abständen anzufertigenden bewerteten Teilleistungen (z.B. Durchführung von Praktikumsversuchen oder Lösung von Übungsaufgaben) erfolgen, wobei die erfolgreiche, eigenständige Anfertigung derselben durch eine mündliche Prüfung oder eine Klausur überprüft werden kann.

Die KMathF hält eine solche Ergänzung - auch aus didaktischen Gründen - für sinnvoll und erforderlich.


Verabschiedet von der 20.Plenarversammlung der KMathF am 27.5.1995 mit dem Ergebnis: 57:0:0.