Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche 1995
anläßlich der geplanten Stellung des Dekans im hessischen
Referentenentwurf für ein Studienstrukturgesetz
Die KMathF hält es für notwendig, zu Entwicklungstendenzen, wie
sie z.B. im hessischen Referentenentwurf für ein Strukturgesetz
niedergelegt worden sind, Stellung zu beziehen und ihre deutliche
Ablehnung derartiger Studienstrukturen kundzutun. Ein Beispiel
dafür ist die geplante Stellung des Dekans.
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Zur dienstrechtlichen Stärkung des FB-Dekans und zur
dreijährigen Amtszeit des Dekans glaubt die KMathF, daß die
Zuweisung expliziter Aufsichts- und Weisungsrechte an den
Dekan die bisherigen kollegialen Strukturen zugunsten
dienstrechtlicher Weisungsrechte aushöhlt: Die KMathF fürchtet,
daß davon negative Auswirkungen ausgehen werden.
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Die Verlängerung der Amtszeit des Dekans auf drei Jahre entzieht
Hochschullehrer weitgehend ihren Aufgaben in der Forschung und
der Lehre und bedingt eine Vernachlässigung der von ihnen
vertretenen Schwerpunktgebiete der Mathematik, im wesentlichen
zum Nachteil von Diplomanden und Doktoranden.
Verabschiedet von der 20.Plenarversammlung der KMathF am
27.5.1995 mit dem Ergebnis: 58:0:1.