Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche zur Überprüfung der Curricular-Normwerte (CNW) 1987

Zur Frage der Überprüfung der CNW durch die WRK weist die KMathF darauf hin, daß es an keiner Universität der Bundesrepublik Deutschland und West­Berlins jetzt oder in absehbarer Zukunft Zulassungsbeschränkungen im Fach Mathematik aus Kapazitätsgründen gibt oder geben wird. Für andere Zwecke, insbesondere für Planungen, ist das Berechnungsverfahren der KapVO bekanntlich ungeeignet, wie von allen hierfür kompetenten Stellen festgestellt wurde. Daher wäre es sachgemäß, auf die Festlegung eines CNW für das Fach Mathematik überhaupt zu verzichten. Solange jedoch die Gefahr besteht, daß der CNW entgegen früheren Versicherungen ­ offen oder versteckt ­ für Planungszwecke benutzt wird, hält die KMathF seine Überprüfung für notwendig, denn der jetzige Zahlenwert entspricht bei weitem nicht den Erfordernissen eines Mathematikstudiums und wurde seinerzeit gegen den entschiedenen Widerspruch der Fachvertreter von staatlicher Seite festgesetzt.

Einstimmig verabschiedet von der 12.Plenarversammlung der KMathF am 9.5.1987


Einstimmig verabschiedet am 4.4.1988:

Die KMathF hält aufgrund der vorgenommenen WRK-Erhebungen und eingehender Beratung einen CNW von mindestens 5,0 für den Diplomstudiengang in Mathematik für unbedingt erforderlich. Sie verweist auf die Rechnungen von Herrn Puppe, der dabei Daten zugrundegelegt hat, die sämtlich unter den Medianen der Erhebungswerte der WRK liegen.