Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche 1993 zur Promotion von FH­Absolventen

  1. In Übereinstimmung mit dem MNFT wendet sich die KMathF strikt gegen ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen im Fach Mathematik. Ein solches ist in diesem Fache nicht erforderlich, da in Mathematik nur von wenigen Diplomanden eine Promotion angestrebt wird. Die in der Mathematik geübte Praxis, in einer Disseration neue, interessante mathematische Ergebnisse zu erzielen, stellt hohe Anforderungen an den Promovenden und beinhaltet das Risiko des Scheiterns.
  2. Die Promotion von einzelnen besonders qualifizierten FH­Absolventen an einer wissenschaftlichen Hochschule in Mathematik soll möglich sein. Voraussetzung hierfür sind Kenntnisse und Fähigkeiten in der Mathematik, die eine erfolgreiche Promotion in Mathematik unter Wahrung der bisherigen Standards wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit muß in einem formalen Verfahren festgestellt werden. Dieses Verfahren und das Promotionsverfahren liegen in der Verantwortung der aufnehmenden Universität.
  3. In der Promotionsprüfung (bzw. der Disputation) muß auch ein Fachhochschul­Absolvent die von Absolventen wissenschaftlicher Hochschulen geforderten Kenntnisse nachweisen.
  4. Die KMathF macht darauf aufmerksam, daß - bei nicht vorhandener Diplomarbeit eines Fachhochschul-Absolventen - die Dauer der Promotion wegen mangelnder Einübung in das wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Mathematik eine Promotion von FH­Absolventen eine erhebliche Zeitspanne bis zum Abschluß erfordern kann.
  5. Ein erfolgreicher Abschluß eines begonnenen Promotionsvorhabens kann für keinen Promotionswilligen garantiert werden.


Ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung verabschiedet von der 18.Plenarversammlung der KMathF am 22.5.1993