ANLAGE 4 zum Protokoll der 6. Plenarversammlung der Fachbereichsvorsitzenden der KMathF

Entschließung der Konferenz der mathematischen Fachbereiche in bezug auf die Regelstudienzeit für das Mathematikstudium

Die Regelstudienzeit ist derjenige Zeitraum, in welchem bei ordnungsgemäßem Studium ein berufsqualifizierender Studienabschluß erworben werden kann. Bei der Festsetzung der Regelstudienzeit sind die allgemeinen Ziele und die besonderen Erfordernisse des Studienganges Mathematik zu berücksichtigen sowie Erfahrungen mit vergleichbaren Studiengängen auch im Ausland. Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche hat in der Vergangenheit bereits mehrfach über die Frage der Regelstudienzeit für ein Mathematikstudium beraten. Sie hat in drei Beschlüssen - am 24.11.76, am 29.4.78 und am 29.4.79 - deutlich und nachdrücklich darauf hingewiesen, dad im Fach Mathematik die Regelstudienzeit nicht weniger als 10 Semester betragen darf (die Anfertigung der Diplomarbeit ist in diesem Zeitraum eingeschlossen).

In früheren Jahren wurde die Diskussion über die Regelstudienzeit in ungebührlichem Maße belastet durch die Besorgnis über negative Auswirkungen der damit verbundenen Sanktionen (z.B. Zwangsexmatrikulation) bei Überschreiten der Regelstudienzeit. Heute ist diese Belastung weitgehend aufgehoben durch die diesbezüglichen Novellierung des Hochschul-Rahmengesetzes und der Ländergesetzgebungen. Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche stellt dazu fest, daß diese neue hochschulpolitische Situation auf ihre früheren Beschlüsse über die Regelstudienzeit ohne Einfluß ist. Die damaligen Beschlüsse wurden aus sachlichen Gründen gefaßt: in der Sorge um die Sicherstellung einer adäquaten wissenschaftlichen Berufsausbildung der Studierenden und unter Berücksichtigung der Sonderstellung der Mathematik als Wissenschaft und als Studienfach.

Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche bekräftigt daher mit Nachdruck ihre früheren Beschlüsse, denenzufolge eine Reglestudienzeit im Studiengang Mathematik mit mindesten 10 Semestern angesetzt werden muß.

Sie appelliert an alle Universitäten und zuständigen Gremien und Dienststellen, dies bei der Aufstellung von Studien- und Prüfungsordnungen zu berücksichtigen. Die besonderen Gründe sind wohl bekannt, und sie sind in so vielen Schriftsätzen der verschiedenen damit befaßten Gremien und wissenschaftlichen Organisationen niedergelegt, daß eine Wiederholung an dieser Stelle nicht notwendig erscheint. Der Sprecher der Konferenz der mathematischen Fachbereiche ist auf Wunsch bereit, die diesbezüglichen Schriftsätze zur Information zur Verfügung zu stellen.


Einstimmig verabschiedet von der Plenarversammlung der KMathF am 25.4.1981.