ANLAGE 3 der Plenarversammlung 1979

Beschluß der KMathF vom 29.4.1979 betreffend Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern


Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche beobachtet mit Sorge, daß die Auslegung einiger neuer Hochschulgesetze eine Verschlechterung der Lage der wissenschaftlichen Mitarbeiter nach sich ziehen kann. Es sollte gesichert bleiben, daß
  1. Einstellungsvoraussetzung für wissenschaftliche Mitarbeiter in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Mathematikstudium ist. Dieses wird in der Regel durch Diplom, Staatsexamen oder Promotion nachgewiesen.
  2. Promovierte Bewerber gegenüber nichtpromovierten weder bei der Ausschreibung noch beim Auswahlverfahren benachteiligt werden.
  3. Die Frage einer Verlängerung des Dienstverhältnisses im Rahmen der Gesetze ausschließlich nach den Leistungen des Bewerbers beurteilt wird und insbesondere eine erfolgreich abgeschlossene Promotion oder Habilitiation kein Argument gegen die Verlängerung ist.
Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche bittet alle zuständigen Stellen, sich in diesem Sinne einzusetzen.

(einstimmig)