ANLAGE 2
zum Protokoll der 6. Plenarversammlung der Fachbereichsvorsitzenden der KMathF

Entschließung der Konferenz der mathematischen Fachbereiche bzgl. der Finanzierung von "Recherchen" beim Fachinformationszentrum 4/ Zentralblatt für Mathematik

Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche empfiehlt der Westdeutschen Rektorenkonferenz darauf hinzuwirken, daß die Länder - evtl. auch die einzelnen Hochschulen - Pauschalverträge mit dem Fachinformationszentrum Energie Physik Mathematik zur Abdeckung von mindestens 70% der Kosten für Informationsdienstleistungen abschließen.

Erläuterung: Das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm), das auch von allen Bundesländern mitgetragen wird, verfolgt insbesondere das Ziel, mit dem Auf- und Ausbau von Fachinformationszentren die Informationsversorgung in der Bundesrepublik entscheidend zu verbessern. Das 1977 gegründete Fachinformationszentrum Energie Physik Mathematik (kurz: FIZ 4) leistet in diesem Zusammenhang auf seinen Fachgebieten einen wesentlichen Beitrag zur umfassenden und schnellen Versorgung der Hochschulen mit den für die Forschung und Lehre notwendigen wissenschaftlichen und technischen Informationen über Literatur, Daten und Fakten. Auf Grund der Trägerschaft der Gesellschaft durch Bund und Länder konnten bisher individuelle Informationsdienstleistungen, insbesondere Literaturund Datenzusammenstellungen, von Beschäftigten äffentlich finanzierter Institutionen und von Studenten gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Diese Regelung lief Ende 1980 aus.

Es bestehen.seit längerer Zeit ein Kabinettsbeschluß der Bundesregierung und ein Beschluß der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, für Informationsdienstleistungen ab 1981 generell Preise zu erheben und diese Kosten zusätzlich in die Haushalte der Länder (hier: der Hochschulen) nnd entsprechender anderer Institutionen aufzunehmen. Das FIZ 4 hat daraufhin verschiedene Regelungen angeboten: Entweder Pauschalverträge mit den Ländern oder Hochschulen oder Einzelabrechnung mit jedem Benutzer oder eine Mischung von beidem. Die Verhandlungen mit den Ländern laufen sehr unterschiedlich, die für die Hochschulen günstigste Regelung scheint eine pauschale Kostenübernahme zu 70 % durch das Land Baden-Württemberg zu sein. Dem FI2 4 ist von den Gesellschaftern ein Benutzerrat von zur Zeit 21 Mitgliedern beigegeben worden, der verschiedene Forschungsinstitute, die Industrie und die Hochschulen repräsentiert. Die Mitglieder des Benutzerrats aus dem Hochschulbereich haben die oben skizzierte Entwicklung mit Sorge zur Kenntnis genommen, da die Einzelfinanzierung wohl weitgehend zu Lasten der bisherigen Institutsetats gehen würde, deren entsprechende Aufstockung zumindest in Kürze nicht zu erwarten ist. Das würde die Benutzung des FIZ 4 wesentlich einschränken und eine erhebliche Erschwerung der Forschung und Lehre in den entsprechenden Fachgebieten bedeuten.

Die Konferenz der mathemati.schen Fachbereiche sieht diese Situation mit Sorge. Sie trägt deshalb insbesondere an die Westdeutsche Rektorenkonferenz (und auch andere geeignete Stellen) die Bitte heran, auf eine möglichst einheitliche und günstige Regelung der Frage für alle Länder hinzuwirken. Dabei ist das baden-württembergische Modell mit einer Pauschalfinanzierung von mindestens 70% durch das Land wohl als die zur Zeit bestmögliche erreichbare Regelung anzusehen.


Einstimmig von der Plenarversammlung der KMathF verabschiedet am 25.4.1981.