Ziel der Kapazitätsverordnung(en) war und ist es, bei vorgegebener Personalkapazität und großem Studentenandrang einer größtmöglichen Anzahl von Studenten ein jeweils den fachlichen Erfordernissen angemessenes Studium zu ermöglichen. Es bestehen starke Zweifel, daß angesichts dieser Zielsetzungen die Kapazitätsverordnung(en) überhaupt sinnvoll waren; die Konferenz der mathematischen Fachbereiche verweist hier auf ihre diese Frage betreffenden Beschlüsse auf der 3.Plenarversammlung vom 29.4.78, den Brief des Sprechers der KMathF vom 12.5.78 an die Westdeutsche Rektorenkonferenz und den Vorsitzenden des Math.-Naturw. Fakultätentages und den Beschluß auf der 1.Plenarversammlung der KMathF vom 19.11.76. Unabhängig von diesen Zweifeln zeigt jedoch das aufgezeigte Ziel der Kapazitätenverordnung(en) unmittelbar, daß diese Verordnungen keinesfalls dazu dienen können, ausgehend von Studentenzahlen notwendige Personalkapazitäten für die einzelnen Fächer zu ermitteln, weil die jeweils erforderlichen Personal und Sachmittel und die strukturelle Gliederung dieser Mittel durch überlieferte wissenschaftliche Erkenntnisse und die jeaeilige wissenschaftliche Weiterentwicklung bedingt sind. Dies gilt einerseits für ein sinnvolles Studienangebot, dies gilt andererseits in besonders starkem Maße auch für die wissenschaftliche Forschung, die fatalerweise in den Kapazitätsverordnungen angesichts erwarteter hoher Studentenzahlen hintangestellt wurde, obgleich von vielen Seiten auf die vielseitig gefährlichen Folgen einer derartigen Hintanstellung hingewiesen wurde.