PROTOKOLL

DER 5. PLENARVERSAMMLUNG DER FACHBEREICHSVORSITZENDEN DER KONFERENZ DER MATHEMATISCHEN FACHBEREICHECHE IM GROSSEN SITZUNGSSAAL DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT BERLIN
AM 26. / 27. APRIL 1980

Dauer der Sitzung: Sonnabend, 26. April 1980 von 14.15 h bis l9.OO h,
Sonntag, 27. April 1980 von 9.15 h bis 11.30 h

Sitzungsleitung: Jörg Winkler (Sprecher)
Protokoll: J.Winkler und M.Schmidt

Anwesend als Vertreter der mathematischen Fachbereiche der wissenschaftlichen Hochschulen waren:

J. Winkler - Sprecher der KMathF (Berlin)
B. Pareigis - U. München und stellvertretender Sprecher der KMathF
F . Erwe - Aachen und Beirat der KMathF
E. Lamprecht - Beirat der KMathF (Saarbrücken)
H. Salzmann - Tübingen und Beirat der KMathF

A.Irle (Bayreuth)C.Geiger (Hamburg)
K.-H.Förster (Berlin)G.J.Rieger (Hannover)
W.Deuber (Bielefeld)P.Roquette (Heidelberg)
V.Baumann (Bochum)H.Becker (Kaiserslautern)
I.Lieb (Bonn)L.Kaup (Konstanz)
K.Horneffer (Bremen)G.Hofmeister (Mainz)
J.Hoschek (Darmstadt)W.Miesner (Marburg)
B.Döring (Düsseldorf)U.Knauer (Oldenburg)
K.-W.Wiegmann (Duisburg)R.Vogt (Osnabrück)
P.L.Davies (Essen)H.Lenzing (Paderborn)
J.Weidmann (Frankfurt)H.G.Zimmer (Saarbrücken)
R.Schneider (Freiburg)R.Schark (Siegen)
S.Filippi (Gießen)K.W.Roggenkamp (Stuttgart)
R.Schaback (Göttingen)W.Kratz (Ulm)
K.H.Kamps (Hagen) 

als Gäste der KMathF bzw. Beobachter:

R.Walter (Dotmmd)
J.Baeckmann (Konstanz)
G.H.Wenzel (Mannheim)

Nach Begrüßung und Eröffnung der Plenarversammlung am 26.April 1980 um 14.15 h durch den Sprecher legt die Versammlung einvernehmlich die folgende Tagesordnung fest:

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der 4. Plenarversammlung am 28./29. April 1979 in München
TOP 2: Bericht des Sprechers
TOP 2a: Berichte und Fragen aus den Fachbereichen
TOP 3: Entwurf der ständigen Kommissionen für die Studienreform für "Grundsätze für Studium und Prüfungen"
TOP 4: Leitvorstellungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für die künftige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
TOP 5: Notwendige und hinreichende Ausstattung mathematischer Fachbereiche bzw. Fakultäten
TOP 6: Mittelvergabe für die Forschung durch die Universitäten
TOP 7: Kenntnisstand der Studienanfänger/Kernwissen
TOP 8: Kontaktstudium
TOP 9: Neue Diplomgrade
TOP 10: Vorschläge für den Senat der DFG
TOP 11: Schreiben mathematischer Texte
TOP 12: Drittmittelforschung und Forschungsschwerpunkte
TOP 13: Verschiedenes
TOP 14: (am Sonntag, dem 27. April 198J zu behandeln), Abstimmungen
Hinweis bzgl. des Protokolls: Die Ergebnisse dieses TOP 14 sind im Protokoll jeweils bei den betroffenen Tagesordnungspunkten aufgeführt.


TOP 1: Genehmigung des Protokolls der 4.Plenarversammlung am 28./29.April 1979 in München

Im Protokoll der 4. Plenarversammlung ist unter TOP 3: Grundausstattung von mathematischen Instituten ergänzend einzufügen: 'Der Antrag, die Konferenz solle den Fachbereichen empfehlen, eine Aufstellung über die Ausstattung der mathematischen Institute zu erstellen und diese Aufstellungen untereinander auszutauschen, wird von der Konferenz abgelehnt. Nach dieser Ablehnung wurde der dem Protokoll (der 4. Plenarversammlung) als Anlage 1 beigefügte Antrag im Sinne einer Anregung mit dem angegebenen Stimmverhältnis beschlossen.'

Mit dieser Ergänzung genehmigt die Konferenz das Protokoll der 4. Plenarversammlung.

TOP 2: Bericht des Sprechers

a) Herr Winkler hat die Geschäfte des Sprechers und zugleich die Kasse von Herrn Pareigis zum 1. Oktober 1979 (wegen einer Reise von Herrn Pareigis einige Wochen früher) übernommen. Bei Übernahme betrug der Kassenstand DM 162,30. Seither sind DM 840,-- durch Mitgliedsbeiträge eingegangen. Entnahmen waren nicht erforderlich, da während der Amtsführung von Herrn Winkler bisher alle anfallenden Kosten von der TU Berlin bzw. dem Fachbereich Mathematik der TU übernommen wurden. Herr Winkler spricht die Erwartung aus, daß dies auch im nächsten Jahr so bleiben wird, und kündigt an, daß er zur nächsten 6. Plenarversammlung ein Beiratsmitglied um Prüfung der Kasse bitten wird.

b) Der Sprecher weist darauf hin, daß die Beitragszahlung für die KMathF einigen Fachbereichen haushaltsmäßige Schwierigkeiten bereitet, die bisher nicht behoben werden konnten.

c) Der Sprecher berichtet, daß sämtliche Beschlüsse der letzten Plenarversammlung noch von Herrn Pareigis ausgeführt wurden.

d) Der Sprecher berichtet, daß bisher 40 Fachbereiche definitiv ihre Mitgliedschaft in der KMathF erklärt haben. Fünf Fachbereiche haben zur Frage der Mitgliedschaft in die KMathF noch nicht ausdrücklich Stellung genommen. Dortmund hat zur diesjährigen Plenarversammlung einen Beobachter entsandt. Ein Fachbereich hat definitiv erklärt, daß er der KMathF nicht beitreten will, bei einem zweiten Fachbereich ist eine gleichartige Erklärung zu unterstellen. Der KMathF sind bis zum 26. April 1980 durch eine ausdrückliche Erklärung beigetreten die Fachbereiche bzw. Fakultäten der Universitäten bzw. Technischen Hochschulen

Aachen Freiburg München
Bayreuth Gießen Münster
FU Berlin Göttingen Oldenburg
TU Berlin Hagen Osnabrück
Bielefeld Hamburg Paderborn
Bochum Hannover Saarbrücken
Bonn Heidelberg Siegen
Bremen Kaiserslautern Stuttgart
Clausthal-Zellerfeld Karlsruhe Tübingen
Darmstadt Kassel Ulm
Düsseldorf Köln Würzburg
Duisburg Konstanz Wuppertal
Essen Mainz 
Frankfurt Marburg 

e) Die Zusammenarbeit mit der DMV hat sich - wie schon Herr Pareigis im letzten Jahr berichtete - gut fortentwickelt. Bei Fragen von gemeinsamen bzw. gegenseitigen Interesse werden unmittelbar und unbürokratisch die erforderlichen Informationen gegenseitig ausgetauscht.

f) Die Zusammenarbeit mit dem Mathematisch - Naturwissenschaftlichen Fakultätentag hat sich - wie schon auf der letzten Plenarversamm zu erkennen war - gut fortentwickelt.

f1) Der Fakultätentag hat auf seiner Plenarversammlung am 28. / 29. Mai 1979 eine Satzungsänderung folgenden Inhaltes beschlossen: Dem Beirat des Fakultätentages gehören künftig zehn Mitglieder an, von denen je zwei den Fachrichtungen Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geowissenschaften angehören. Soweit es für diese Fächer Fachbereichskonferenzen auf Bundesebene gibt, sind deren Vorsitzende kraft Amtes Mitglieder des Beirates. Die übrigen Beiratsmitglieder werden vom Fakultätentag gewählt.

f2) Der Fakultätentag hat die folgend aufgeführte Resolution bzgl. des Mißbrauches der Curricularrichtwerte für Planungszwecke verabschiedet und darin die Forderung erhoben, Vorstellungen über die minimale personelle und sachliche Ausstattung der einzelnen Fachgebiete zu erarbeiten (siehe auch TOP 5): In der Mehrzahl der naturwissenschaftlichen Disziplinen besteht kein harter numerus clausus, vielmehr läuft dort zur Zeit die Lehre und Forschung unter Normalbedingen. Dennoch werden die an den Studentenzahlen bei Höchstlast orientierten Curricularrichtwerte häufig zu inneruniversitären Planungen mißbraucht. Eine Rechnung mit um 25% erhöhten Curricularrichtwerten und mit einem um 25% verringerten Lehrdeputat der Professoren unter Normallast ist zwar ein notwendiger erster Schritt, schafft aber keine prinzipielle Abhilfe. Vielmehr wäre es nach Auffassung des MNFT notwendig, die derzeit normale Situation in den meisten Naturwissenschaften zu nützen, um fundierte und aus der geforderten wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden sich ergebende Vorstellungen über die notwendige minimale personelle und sachliche Ausstattung der einzelnen Fachgebiete zu erarbeiten. Der MNFT und die Konferenzen der Fachbereiche sind bereit, in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und Fachbereichen bei solchen Überlegungen zur Erstellung von Hochschulentwicklungsplänen mitzuwirken.

f3) In einer Resolution hat sich der Fakultätentag dagegen ausgesprochen, aus "Regelstudienzeiten" Meldefristen für Examina abzuleiten, und betont, daß Regelstudienzeiten nur als Richtlinien für Studienpläne dienen können.

f4) In einer Resolution bzgl. der Erprobung von Fernstudieneinheiten hat der Fakultätentag die Stellungnahme der KMathF übernommen (siehe Anlage 4 zum Protokoll der 4. Plenarversammlung 1979 der KMathF).

f5) Nach § 18 des HRG führen auch sechssemestrige Studiengänge an Hochschulen bzw. Gesamthochschulen zu einem "abgeschlossenen Hochschulstudium". Nach vielen derzeit geltenden Promotionsordnungen aber ist ein "abgeschlossenes Hochschulstudium" eine entscheidende Zulassungsvoraussetzung für Promotionsverfahren. Der Fakultätentag hat deshalb empfohlen, sinngemäß oder wörtlich folgenden Passus bei der Neufassung von Promotionsordnungen zu verwenden: "Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist in der Regel der erfolgreiche Abschluß eines mindestens achtsemestrigen Studienganges im Promotionsfach an einer wissenschaftlichen Hochschule. In den Fällen, in denen der Bewerber

kann der/die Fakultät/Fachbereich den Nachweis zusätzlicher Studienleistungen vor der Zulassung zur Promotion verlangen."

f6) Unter ausdrücklichem Hinweis auf den Beschluß der KMathF bzgl. von Promotionen in Didaktik der Mathematik (siehe Anlage 7 zum Protokoll der 4. Plenarversammlung 1979 der KMathF) hat der Fakultätentag folgende Empfehlung verabschiedet: "Zur Zeit werden an mathematisch - naturwissenschaftlichen Fachbereichen bzw. Fakultäten und an erziehungswissenschaftlichen Hochschulen (PH) Promotionsordnungen vorbereitet, die eine Promotion mit didaktisch-pädagogischen Dissertationen vorsehen. Der MNFT empfiehlt, zur Kennzeichnung dieser Fachrichtung eine andere Bezeichnung, z.B. "Dr. päd." einzuführen. Außerdem ist bei fachdidaktischen Dissertationen eine Zusammenarbeit mit dem jeweiligen erziehungswissenschaftlichen Fachbereich anzustreben. Der "Dr.rer.nat." sollte nur für Promotionen vergeben werden, die auf fachwissenschaftlichen Dissertationen der mathematisch - naturwissenschaftlichen Fächer beruhen."

f7) Der Fakultätentag hat bzgl. der Übernahme von wissenschaftlichen Assistenten in den Schuldienst eine Resolution verabschiedet, die alle Gesichtspunkte der von der 4. Plenarversammlung 1979 der KMathF zu diesem Thema abgegebenen Stellungnahme enthält. Ferner hat der Fakultätentag in einer Resolution die Forderung erhoben, promovierte Bewerber bevorzugt in den Referendardienst (für die Laufbahn des Studienrates) aufzunehmen.

f8) Der Fakultätentag hat in einer Resolution zur Stellenstruktur des akademischen Mittelbaues Stellung genommen. Er geht in dieser Resolution insbesondere auf die Situation in Fachrichtungen mit hohen Dienstleistungsanteil ein. Hier wird insbesondere die Einrichtung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter auf Zeit, nicht auf Dauer, gefordert. Darüber hinaus enthält diese Resolution insbesondere auch die folgende Forderung: "In den Fällen, in denen eine Promotion angestrebt wird, sollte unbedingt die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung vorgesehen werden, damit sich der Betreffende in der Restzeit angemessen seinem Eigeninteresse, der angestrebten Promotion, widmen kann."

g) Der Abschlußbericht über die Durchführung des Versuches "Fernstudium im Medienverbund" des Fachbereiches Mathematik der Universität Mainz liegt vor. Der Sprecher weist auf die "Zusammenfassung" dieser Stellungnahme hin, die im Prinzip das Scheitern des Versuches feststellt. Aus Frankfurt kam vor dieser Sitzung die Anregung, daß auch die anderen Fachbereiche, die am FIM-Versuch beteiligt waren, "Abschlußberichte" geben sollten, die dann auf der nächsten Plenarversammlung der KMathF diskutiert werden sollten. Herr Geiger (Hamburg) weist unter TOP 2a darauf hin, daß er einen Abschlußbericht seines Fachbereiches nicht vorgreifen kann und möchte, daß aber seines Erachtens der Hamburger Abschlußbericht nicht ein so nevatives Ergebnis wie der Bericht aus Mainz konstatieren wird.

TOP 2a: Berichte und Fragen aus den Fachbereichen

a) Herr Roquette (Heidelberg) fragt, welche Wirkung Resolutionen bzw. Empfehlungen der KMathF nach außen, insbesondere auch auf nichtmathematische Gremien und Organe hätten. Als Antwort auf diese Frage ist vor allem auf den Mathematisch - Naturwissenschaftlichen Fakultätentag zu verweisen. Herr Salzmann (Tübingen) weist ferner darauf hin, daß diese Resolutionen und Empfehlungen in den Ministerien aufmerksam gelesen werden - darüber, inwieweit sie bei Entscheidungen berücksichtigt werden, liegen noch keine Erfahrungen vor, die eine Aussage ermöglichen.

b) Herr Hoschek (Darmstadt) regt an, erneut wegen der erforderlichen Korrektur der Curricularrichtwerte tätig zu werden. In diesem Zusammenhang wird von Teilnehmern der Konferenz davor gewarnt, ohne Koordination mit den naturwissenschaftlichen Fachrichtungen tätig zu werden.

c) Herr Roquette (Heidelberg) fragt, wie die Situation anderer Fachbereiche im Hinblick auf die Zuteilung von C2-Stellen ist, und weist insbesondere darauf hin, daß Heidelberg keine befristeten C2-Stellen zugeteilt worden sind. Die Herren Kratz (Ulm) und Roggenkamp (Stuttgart) teilen mit, daß dies auch für Ulm und Stuttgart zutrifft. Herr Roggenkamp bemerkt, daß in Stuttgart befristete Stellen ausschließlich der Universität zentral zur Verfügung stehen, die im Einzelfall auf speziellen Antrag einzelner Fachrichtungen zur einmaligen Besetzung zur Verfügung gestellt werden. In der Versammlung liegen darüber hinaus keine Erfahrungen über die Zuteilung befristeter C2-Stellen vor.

d) Herr Miesner (Marburg) fragt, ob andere Fachbereiche schon aufgrund des Rückganges der Studentenzahlen Verluste an Planstellen hinzunehmen hatten. Herr Roquette (Heidelberg) regt in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Inhaltes an, daß der derzeitige Personalbestand erhalten bleiben muß. In Gießen sind bereits zwei Stellen, in Bremen ist eine C4-Stelle im Zusammenhang mit den rückläufigen Studentenzahlen verloren gegangen. Aus Hannover wird berichtet, daß dort noch keine Stellenstreichung, wohl aber die Umwandlung von C4-Stellen in C3-Stellen droht. Aus Saarbrücken wird mitgeteilt, daß dort permanent die Gefahr besteht, Stellen an andere Fachrichtungen zu verlieren. In Frankfurt müssen Stellen gestrichen werden, aber nicht notwendigerweise Professoren-Stellen; es kann auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter-Stellen anstatt von Professoren-Stellen verzichtet werden. Herr Lieb (Bonn) weist darauf hin, daß in Bonn und auch an anderen Universitäten sich die Frage nach Streichung von Stellen aufgrund gesunkener Stellen nicht stellt, weil die Studentenzahlen insgesamt noch nicht gesunken sind (z.T. auch durch Integration von PH's u. ä. Gründe).

TOP 3: Entwurf der ständigen Kommission für die Studienreform für "Grundsätze für Studium und Prüfungen"

Gegenstand dieses TOP ist im wesentlichen eine Stellungnahme zum als Tischvorlage vorgelegten Resolutionsentwurf für den Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultätentag, der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Zunächst wird die Frage gestellt, ob schon fachspezifische Studienreformkommissionen für den Bereich der Mathematik bzw. Empfehlungen derartiger Kommissionen vorliegen. Es wird bemerkt, daß eine Studienreformkommission für das Fachstudium Mathematik auf Bundesebene noch nicht existiere, daß aber im Land Bayern bereits Beschlüsse einer Studienreformkommission auf Landesebene bzgl. des Mathematikstudiums existieren. Es wird angeregt, diese Beschlüsse allen mathematischen Fachbereichen zugänglich zu machen; der Sprecher übernimmt es, dafür zu sorgen. In der eingehenden Diskussion des vorgelegten Resolutionsentwurfes werden insbesondere Einwände gegen die Punkte 1, 3, 4, 5 und 9 des Entwurfes erhoben und wird zu bedenken gegeben, daß derartige Empfehlungen grundsätzlich zu einer Uniformierung führen könnten, die der Forschung und Lehre abträglich ist. Dieses Bedenken führte zu der folgenden Ergänzung des Resolutionsentwurfes um den Punkt 10, die unter TOP 14 einstimmig beschlossen wurde:

10) Überregionale Studienreformpläne besitzen stets eine Tendenz zur starren Vereinheitlichung und Nivellierung des Studiums. Diese Gefahr sollte erkannt und vermieden werden. Die bestehende, historisch gewachsene Vielfalt an den verschiedenen Universitäten muß auch weiterhin erhalten und gestärkt werden, und zwar nicht nur in der Forschung, sondern korrespondierend auch in der Lehre. Anders kann die Einheit von Forschung und Lehre nicht gewahrt bleiben. Die lebendige Wissenschaft entwickelt sich ständig weiter; diese Entwicklung vollzieht sich an den einzelnen Forschungsstätten in den Universitäten und findet dort direkt im Lehrangebot seinen Niederschlag. Dieser Prozeß darf nicht gestört oder unterbrochen werden durch überregionale, starre Vorgaben in sogenannten Studienreformplänen, weil anders die Einheit von Forschung und Lehre verloren gehen und das Studium die Bezeichnung "wissenschaftlich" nicht mehr verdienen würde.
Bezüglich des Punktes 1 des Resolutionsentwurfes beschließt die Konferenz unter TOP 14 einstimmig, vor das Wort 'Hochschulrahmengesetzes die Worte "des Grundgesetzes und" einzusetzen. In 1b beschloß die Konferenz unter TOP 14 mit Mehrheit gegen zwei Stimmen nach der Klammer '(§ 2 HRG).' den Satz "In diesem Rahmen müssen Forschung und Lehre frei sein." einzufügen. Bezüglich des Punktes 3 des Resolutionsentwurfes wird insbesondere die Aussage des dritten Satzes 'Es sollte derzeit nicht um die Eröffnung weiterer Zugänge zur Hochschulbildung gehen, sondern um die Sicherung ausreichender Vorqualifizierung.' diskutiert. Nach ausgiebiger Erörterung stehen unter TOP 14 die Anträge zur Abstimmun in diesem Satz zwischen 'derzeit nicht' und 'um die Eröffnung' das Wort "nur" bzw. das Wort "vorrangig" einzufügen. Mit großer Mehrheit gegen sieben Stimmen entschied sich die Konferenz für Einfügung des Wortes "vorrangig". Einvernehmen bestand darüber, zwischen den Worten 'sondern' und 'um die Sicherung' die Worte "vor allem" einzufügen. Bezüglich des Punktes 4 des Resolutionsentwurfes wurden mit der Begründung Bedenken geäußert, daß er zu polemisch sei. Dem wird entgegen gehalten, daß die entsprechenden Passagen der "Empfehlungen" auch sehr polemisch seien und insofern der Abschnitt 4 des Resolutionsentwurfes eine adäquate Stellungnahme sei. Mehrheitlich sprach sich die Konferenz für die Beibehaltung des gesamten Abschnittes 4 aus (ursprünglich war die Streichung des dritten und vierten Satzes beantragt worden). Bezüglich des Punktes 5 des Resolutionsentwurfes werden Bedenken bzgl. des zweiten Satzes erhoben. Nach ausführlicher Diskussion beschließt die Konferenz einstimmig unter TOP 14, den zweiten Satz des Punktes 5 im Resolutionsentwurf durch den folgenden Satz zu ersetzen: "Ein Bezug zur beruflichen Praxis, der über triviale Anwendungen hinausgeht, kann nur auf breiter theoretischer Grundlage hergestellt werden; daher muß vor allem im Grundstudium die allgemeine und daher oft abstrakte Theorie gelehrt und gelernt werden." Bezüglich des Punktes 9 des Resolutionsentwurfes beschloß die Konferenz unter TOP 14 bei einer Stimmenthaltung mit Mehrheit im Satz 'Die didaktische Qualifikation ist demgegentüber durchaus nachrangig' das Wort "durchaus" zu streichen. Ein Antrag, in Punkt 9 des Resolutionsentwurfes den Satz 'Die Mitarbeit in der Studienreform schließlich kann ... zu streichen, wurde mit fünf Stimmen für Streichung mit Mehrheit abgelehnt.

Unter TOP 14 stimmte die Konferenz dem Resolutionsentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen mit Mehrheit bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen zu und beauftragt den Sprecher, die von der KMathF beschlossenen Änderungen bestmöglich zu realisieren. Dabei wird vorausgesetzt, daß auf S.2 in der letzten Zeile des Resolutionsentwurfes das Wort 'Wahlversammlungen' durch "Wahlveranstaltungen" ersetzt wird.

TOP 4: Leitvorstellungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für die künftige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Der Sprecher berichtet, daß diese der Einladung zu dieser Plenarversammlung als Anlage B beigefügten Leitvorstellungen einschließlich ihrer Begründungen (in denen auch festgestellt wird, daß die künftige Graduiertenförderung eine Abkehr vom Prinzip der Darlehensförderung zugunsten einer Zuschußförderung zur Folge haben soll) vom Beirat des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultätentages begrüßt wurden. Der Sprecher berichtet ferner, daß der Vorsitzende des Fakultätentages in Übereinstimmung mit dem Beirat eine Stellungnahme zu diesen Leitvorstellungen abgegeben hat. Diese Stellungnahme ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Als Ergänzung zu dieser Stellungnahme beschloß die Konferenz unter TOP 14 einstimmig:

"Die Konferenz der mathematischen Fachbereiche begrüßt die Leitvorstellungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für die künftige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie unterstützt das Schreiben des Vorsitzenden des Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultätentages vom 18. Dezember 1979 zu diesen Leitvorstellungen und stellt ergänzend zu diesem Schreiben bzgl. des Abschnittes II, A, 3 dieser Leitvorstellungen fest: In Fachbereichen mit einer geringen Anzahl von Stellen für Dienstleistungen sollten für Doktoranden im Anschluß an den Studienabschluß bei hinreichend hoher Qualifikation der Kandidaten Stipendien auch als Regelfall, d. h. nicht lediglich in Sonderfällen, vergeben werden."

TOP 5: Notwendige bzw. hinreichende Ausstattung mathematischer Fachbereiche bzw. Fakultäten

Der Sprecher berichtet, daß dieser TOP sich aus der unter TOP 2, Unterpunkt f2 behandelten Resolution des Mathematisch - Naturwissenschaftlichen Fakultätentages ergäbe. Der Sprecher weist darauf hin, daß wegen dieser Resolution dieser TOP von ihm auf die Tagesordnung gesetzt sei, obwohl die KMathF auf ihrer 4.Plenarversammlung von einer Beratung dieses TOPs Abstand genommen hatte. Er weist auf die Problematik hin, die sich ergibt, wenn von anderen im Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultätentag vertretenen Fachgebieten derartige Minimalausstattungen definiert werden, von der Mathematik aber keine Angabe erfolgt. Der Sprecher bittet in diesem Zusammenhang um ein Votum der Konferenz, daß er in diesem Problemkreis gegenüber dem Fakultätentag und an anderer Stelle vertreten soll.

In der Diskussion wird das Für und Wider der Definition einer minimalen Ausstattung mathematischer Fachbereiche ausführlich erörtert. Erwähnt wird dabei, daß z. B. in Baden-Württemberg eine derartige Minimalausstattung fixiert worden sei. Auch in Bayern erfolgten Festlegungen zum Thema der Minimalausstattung. Nach ausführlicher Diskussion verständigt sich die Konferenz ohne Widerspruch darauf, den Versuch der Feststellung einer Minimalausstattung bzgl. Personal und Sachmittel (Bibliothek etc.) mathematischer Fachbereiche bzw. Institute in der unten angegebenen Weise zu versuchen. Die Konferenz faßt wegen des Versuchcharakters diese Unternehmung ausdrücklich keinen Beschluß. Sie kommt auf Vorschlag des Sprechers überein, folgendes Verfahren für den Versuch einzuschlagen: Die Baden - Württembergischen Daten sollen als Ausgangsbasis für den Versuch dienen. Der Sprecher sendet allen Fachbereichen die in Baden-Württemberg erfolgte Festschreibung einer Minimalausstattung zu (weitere verfügbare derartigen Angaben ebenfalls). Alle Mitglieder der Konferenz mathematischer Fachbereiche sollen dabei gebeten werden, ihre Vorstellungen bzgl. einer Minimalausstattung dem Sprecher bis spätestens Anfang Dezember 1980 mitzuteilen. Der Sprecher wird gemeinsam mit dem Beirat eine Zusammenfassung und ggfs. einen Vorschlag ausarbeiten, der den Fachbereichsvorsitzenden vor der nächsten Plenarversammlung zugesandt wird, so daß die Fachbereiche zu einer Beratung über diese Zusammenfassung bzw. diesen Vorschlag Gelegenheit haben. Die Plenarversammlung der KMathF im Jahre 1981 soll sich dann mit diesem Themenkreis erneut befassen.

TOP 6: Mittelvergabe für die Forschung durch die Universitäten

Bezüglich der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Forschung und zum Mitteleinsatz in den Hochschulen liegen der Konferenz die diesem Protokoll als Anlagen 3 und 4 beigefügten Resolutionsentwürfe für den Mathematisch - Naturwissenschaftlichen Fakultätentag als Tischvorlagen zur Stellungnahme vor.

Die Konferenz vertritt die Auffassung, daß die vorgelegten Resolutionsentwürfe im wesentlichen die Stellungnahme experimenteller Fachgebiete zu den betreffenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausdruck bringen. Die Konferenz stimmt aus diesem Grunde darin überein, zu diesen Resolutionsentwürfen im Einzelnen keine Stellungnahme abzugeben, aber ergänzend den besonderen Gesichtspunkt der mathematischen Fachbereiche bzw. Fakultäten durch folgenden Zusatz zum Ausdruck zu bringen, der unter TOP 14 einstimmig beschlossen wurde:

"Die KMathF begrüßt nachdrücklich die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Forschung und zum Mitteleinsatz in die Hochschulen soweit sie die personenbezogene Forschungsförderung betreffen. Sie hat jedoch grundsätzlich Bedenken gegen die dort vorgeschlagene 20%ige Reduzierung der Grundausstattung und des Hilfskraftetats. Für die Mathematik insbesondere ist hervorzuheben, daß die Mittel der Grundausstattung festgebunden sind für Daueraufgaben und nicht personenbezogene Fcrschung (Bibliothek, EDV etc.) und für die Lehre. In der Mathematik sind Forschung und Lehre sehr stark verzahnt: aus diesem Grund werden Hilfskräfte für Lehre und Forschung (gemeinsam) eingesetzt; in ganz erheblichem Umfang beziehen sich ihre Aufgaben jedoch auf die Lehre. Eine "20 %ige Reduktion der Mittel würden die Funktionsfähigkeit mathematischer Fachbereiche stören und negative Auswirkungen haben."

TOP 7: Kenntnisstand der Studienanfänger/Kernwissen

Der Sprecher weist auf den bundesweiten Studieneingangstest Physik 1978 und lokale Tests mathematischer Fachbereiche und deren negativ zu bewertende Ergebnisse hin. Er berichtet tiber die aus diesen Ergebnissen resultierende Frage nach einem mathematischen 'Kernwissen", das bei Studienbeginn bei allen Abiturienten vorausgesetzt werden kann. Die Konferenz stimmt ohne Gegenstimmen darin überein, die von der DMV 1976 veröffentlichte Denkschrift zum Mathematikunterricht an Gymnasien als gültige Definition eines derartigen mathematischen Kernwissens festzuschreiben.

TOP 8: Kontaktstudien

Der Sprecher berichtet zu diesem TOP, daß auf der DMV-Jahresversammlung 1979 in Hamburg von in der Industrie tätigen Mathematikern der Wunsch nach geeigneten Veranstaltungen geäußert wurde. Der Vorsitzende der DMV, Herr Witting, bat damals um Zusendung entsprechender Vorschläge. Derartige Vorschläge sind bisher nicht eingegangen. Die unter diesem TOP zu behandelnde Frage wird auf der Konferenz nicht eingehender diskutiert. Es wird auf Fortbildungsveranstaltungen fiir Lehrer und auf eine Bedarfserhebung des Bundesverbandes deutscher Mathematiker und Informatiker hingewiesen. Angeregt wird, diesbezügliches Material und Anregungen dem Sprecher zur Sammlung und Verbreitung zur Verfügung zu stellen.

TOP 9: Neue Diplomgrade

Der Sprecher berichtet über Überlegungen in Nordrhein-Westfalen, den akademischen Grad "Diplom-Mathematiker" im Grad "Diplom-Naturwissenschaftler' aufgehen zu lassen. Ein Schreiben des DMV-Vorsitzenden, Herrn Fischer, mit einer gegenüber diesem Vorhabenablehnenden Stellungnahme wird zur Kenntnis gegeben. Ferner wird darauf hingewiesen, daß auch für sechssemestrige ("Kurz-") Studiengänge laut HRG Diplomabschlüsse geschaffen werden bzw. zu schaffen sind. In diesem Zusammenhang wird von mehreren Fachbereichen berichtet, daß die entsprechenden Regelungen, z.B. den Kandidaten die Entscheidung anheimstellen, ob dem Diplomgrad ein entsprechender Zusatz ("Technische Fachhochschule" o. ä.) angefügt werden soll. Die sich daraus ergebende Problematik wird angesprochen. Unter TOP 14 hat die Konferenz die folgende Stellungnahme zu diesem Problemkreis einstimmig beschlossen:

"Die KMathF betrachtet mit Sorge Bestrebungen, durch

den bewährten und international anerkannten Grad des Diplom-Mathematikers abzuschaffen oder in seiner Bedeutung abzuwerten. Durch beide Maßnahmen würde viel zerstört und nicht gewonnen. Die Konferenz appelliert an die zuständigen Stellen, alles zu unterlassen, was das Ansehen des Abschlußgrades "Diplom-Mathematiker" beeinträchtigen könnte. Die von entsprechenden Maßnahmen betroffenen Fachkonferenzen, den MNFT sowie den IWFT bittet sie um Unterstützung."

TOP 10: Vorschläge für den Senat der DFG

Auf die Problematik eines Mitgliedes im Senat des DFG aus dem Bereich der Mathematik wird hingewiesen (siehe auch das Schreiben des Sprechers der KMathF vom 16. November 1979 an die mathematischen Fachbereiche bzw. Fakultäten). Es werden insbesondere die Nachteile beklagt, die sich sowohl für die Mathematik als auch andere Fachrichtungen ergeben, wenn die Mathematik im Senat der DFG nicht vertreten ist. Es wird auch darauf hingewiesen, daß ein Fachgebietswechsel im Senat der DFG besondere Schwierigkeiten bereitet.

Nach einer Aussprache spricht sich die Konferenz für eine Wiederholung einer Aktion wie der im Schreiben des Sprechers vom 16. November 1979 anläßlich der kommenden Wahlen zum Senat der DFG aus. Die Konferenz spricht sich dabei dafür aus, diese Aktion gemeinsam mit der DMV zu planen und durchzuführen und dabei auch direkt an die DFG heranzutreten.

TOP 11: Schreiben mathematischer Texte

Der Sprecher erläutert, daß Anlaß dieses TOPs ein Schreiben ist, daß der Vorsitzende der DMV an die KMathF weiterreichte, weil das Präsidium der DMV von sich aus keine Möglichkeiten für erfolgversprechende Maßnahmen sieht.In diesem weitergereichten Schreiben wird darauf hingewiesen, daß die Einstufung gemäß BAT von Sekretärinnen, die mathematische Texte schreiben müssen, unbefriedigend niedriq ist: geeignete Maßnahmen, die eine Verbesserung der Einstufung bewirken sollen, werden angeregt. In der Konferenz wird darauf hingewiesen, daß der BAT das Schreiben mathematischer Texte ausdrücklich als Schreiben besonders schwieriger Texte klassifiziert und eben dies zur gegenwärtigen Einstufung führt. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß ein hinreichend hoher "Fremdsprachenanteil" eine bessere Besoldung als das Schreiben mathematischer Texte bewirkt. Herr Schneider (Freiburg) berichtet, daß in Freiburg Sekretärinnen sich bei den Gewerkschaften für eine Änderung im BAT einsetzen, die eine Verbesserung der Eingruppierung von Sekretärinnen ermöglicht, die mathematische Texte schreiben müssen. Die Konferenz spricht sich unter TOP 14 mit Mehrheit dagegen aus, in einer Resolution bzgl. des TOP 11 einen Zusatz aufzunehmen, der das Schreiben fremdsprachlicher Texte besonders berücksichtigt. Danach beschließt die Konferenz unter TOP 14 einstimmig die folgende Resolution::

Die Konferenz mathematischer Fachbereiche stellt fest, daß das Schreiben mathematischer Texte eine derart hohe Qualifikationsanforderung an Schreibkräfte stellt, daß eine Eingruppierung in höherwertige Besoldungsgruppen als BAT VII erfolgen muß. Die KMathF weist darauf hin, daß bei der derzeit bestmöglichen Eingruppierung die Gewinnung und Erhaltung geeignet qualifizierten Personals in Konkurrenz zu entsprechenden Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des BAT - Bereiches kaum möglich ist.

TOP 12: Drittmittelforschung und Forschungsschwerpunkte

Da ein hierzu angekündigter Resolutionsvorschlag nicht eingegangen ist und die KMathF von sich aus keinen weiteren Anlaß sieht, auf den Gegenstand dieses TOPs explizit einzugehen, entfällt dieser TOP.

TOP 13: Verschiedenes
Dieser TOP entfällt, da keine Beiträge zu diesem TOP vorliegen.

TOP 14: Abstimmungen

Unter diesem TOP werden am Sonntag, dem 27. April 1980, sämtliche Abstimmungen durchgeführt. Die einzelnen Ergebnisse dieses TOPs sind im Protokoll jeweils unter dem TOP aufgeführt, auf die sich die Abstimmungen bezogen.

gez. Jörg Winkler - Sprecher